Allgemeine Geschäftsbedingungen der ICC Calling Cards GmbH

ICC Calling Cards GmbH, Herzog-Odilo-Straße 101, 5310 Mondsee
Telefon: +43 6232 22011, Fax +43 6232 22011 33

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1. Geltung

Für sämtliche von ICC Calling Cards GmbH (im Folgenden: ICC) erbrachten Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen (AGB), soweit nicht besondere Geschäftsbedingungen zur Anwendung kommen. ICC ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die AGB sowie deren Änderungen werden auf der Homepage veröffentlicht. Die AGB gelten für alle ab dem 01.12.2003 abgeschlossene Verträge über Leistungen der ICC.

2. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen ICC und dem Kunden kommt zustande: Aufgrund einer Bestellung des Kunden via Internet, welche durch Anklicken des „Per Überweisung bezahlen“ oder des „Per Kreditkarte bezahlen“ Feldes an ICC übermittelt wird, von ICC nachfolgend die Bestellung per Email annimmt oder- durch schriftlichen Auftrag des Kunden unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formulars, den ICC ausdrücklich oder durch Aushändigung einer Telefonkarte annimmt oder spätestens durch das Aufrubbeln einer von ICC
ausgegebenen Telefonkarte. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn ICC oder einer der Vertriebspartner von ICC dem Kunden ein freigeschaltetes Leistungs-Guthaben zur Verfügung stellt und der Kunde damit telefoniert oder andere entgeltpflichtige Leistungen von ICC in Anspruch nimmt. Die Kundenaktivierung erfolgt, indem der Kunde einen ersten Anruf (First Call) vornimmt. ICC kann die Annahme einer Bestellung oder eines Auftrages jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.

3. Eigentumsvorbehalt

An den Kunden verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von ICC.

4. Nutzung durch Dritte

Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnisses eines Kunden mit ICC ist nur nach vorheriger Zustimmung von ICC zulässig.

5. Zahlungsmodalitäten, Verzug

Der Kunde kann seine Rechnung je nach Vereinbarung per Nachnahme, Bankeinzug, Kreditkarte oder monatlich im Nachhinein begleichen. Die monatlichen Rechnungen sind 7 Tage ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so hat er ICC Ersatz für die Kosten zu leisten, die zur zweck- entsprechenden Einbringung der Forderung notwendig waren, jedenfalls aber € 5,-. Im Falle des Zahlungsverzuges ist ICC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% p.m. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt. Einwendungen gegen die Rechnung sind vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung bei ICC schriftlich zu erheben, ansonsten gilt die Forderung als anerkannt.

6. Haftung und Gewährleistung

ICC betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtpunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. ICC übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden könne. ICC haftet daher nicht für Ansprüche des Kunden, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen, Verstümmelungen, Auslastungen oder Verzögerungen, die während der Nutzung allenfalls auftreten können. ICC übernimmt auch keinerlei Haftung für einen allenfalls ermöglichten Zugang in fremde Datenbanken und Fernmeldenetze. ICC haftet nicht für Schäden, die auf ein leichtes fahrlässiges Verhalten von ICC oder ihren Gehilfen zurückzuführen sind. Die Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten ist überdies der Höhe des vom Kunden bezahlten Entgelts im Einzelfall beschränkt.

Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen.

Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes wird die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden von Unternehmen ist überdies mit € 500,- je Schadensfall begrenzt. ICC haftet nicht für Schäden, die aufgrund Handlungen Dritter oder höherer Gewalt entstanden sind oder für Verlust, Diebstahl oder unbefugte Inbetriebnahme der „Calling Cards“ durch Dritte. ICC bedient sich zur Erbringung Ihrer Vertragsleistungen der Telekommunikationsnetze Dritter. ICC haftet deshalb nicht, wenn Sie Ihre Vertragsleistungen deshalb nicht erbringen kann, weil die Dritten ICC die Übertragungswege nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellen. Die Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden und/oder entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen.

7. Erstattungsausschluss

Die Rückerstattung von aktiviertem Guthaben ist ausgeschlossen.

8. Datenschutz

ICC verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden gemäß dem TKG. Der Kunde stimmt zu, dass diese Daten für Marketingaktivitäten verwendet werden können. Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Stammdaten werden nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gelöscht, es sei denn, sie werden aus rechtlichen oder verrechnungstechnischen Gründen weiter benötigt. Der Kunde stimmt zu, dass ICC ihn auch zu Werbezwecken per Telefon, Fax, E-Mail oder SMS kontaktiert. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

Der Kunde ist ebenfalls mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung folgender Verbindungsdaten einverstanden:
(a) die Rufnummer des anrufenden Anschlusses, die Nummer des Endgerätes, die Rufnummer des angerufenen Anschlusses, persönliche Berechtigungskennungen, den Aufenthaltsort zum Gesprächszeitpunkt;
(b) den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindungen nach Datum und Uhrzeit;
(c) die vom Kunden in Anspruch genommene Telekommunikationsdienstleistung.

Die Löschung kann unterbleiben, soweit der Kunde vor der Löschung Einwände gegen die Guthabenhöhe erhoben hat. Sind die Daten verkürzt oder auf Verlangen des Kunden vorzeitig gelöscht worden, ist ICC im Falle einer Reklamation des Kunden insoweit von der Beweislast zum Nachweis der Richtigkeit der Guthabenhöhe befreit. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erteilung eines Einzelgesprächsnachweises (EGN). Sollte ein solcher dennoch erteilt werden, wird dieser unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und ohne Gewähr der Richtigkeit erteilt.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des internationalen UN-Kaufrechts, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vöcklabruck. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

10. Sonstige Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestandteile dieser ABG rechtsunwirksam sein, vereinbaren die Parteien, diese durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle übrigen Bestimmungen bleiben bei Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen aufrecht.